FRA Bericht zur Unschuldsvermutung jetzt online

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Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlichte kürzlich einen Bericht über die Umsetzung der Unschuldsvermutung und der damit verbundenen Rechte in 9 Mitgliedstaaten der EU. Dazu wurden insgesamt über 120 Interviews mit Verteidiger/innen, Richter/innen, Staatsanwält/innen, Polizist/innen und Journalist/innen durchgeführt.

Als Grundlage für diesen länderübergreifenden Bericht erstellte das ETC als nationale Kontaktstelle des multidisziplinären Forschungsnetzwerkes der FRA (FRANET) eine Studie über die Lage der Unschuldsvermutung in Österreich .

Artikel 48 der EU-Grundrechtscharta besagt, dass jeder Mensch bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Die Richtlinie (EU) 2016/343 zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren konkretisieren diesbezügliche Verfahrensrechte. Der Bericht der FRA zeigt nun, dass diese Rechte in der Praxis der 9 ausgewählten Mitgliedstaaten unterschiedlich angewendet werden auf viele Arten untergraben werden können.